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Medienmitteilung vom 16.07.2022

Juli 16, 2022

Kalt­brunn, 16. Juli 2022

Schluss­bericht der unab­hängi­gen Unter­suchung über Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch und Christliche Schule Linth

Schluss­bericht der Anwälte bestätigt erste Erken­nt­nisse

  • Unab­hängige Anwälte sehen keinen Anlass an der Aufrichtigkeit der heuti­gen Führungs­gremien zu zweifeln.
  • Schluss­bericht: «Keine Anhalt­spunk­te dafür, dass die Schule im Rah­men ihrer Berichter­stat­tung an die Auf­sichts­be­hör­den geset­zliche Pflicht­en ver­let­zt haben kön­nte oder nicht kooperiert hätte.»
  • EGHO und CSL: «Mit Scham und Entset­zen den Schluss­bericht ent­ge­gengenom­men.»

Der Schluss­bericht der Recht­san­wälte Niklaus Ober­holz­er und David Zollinger zur unab­hängi­gen Unter­suchung bei der Evan­ge­lis­chen Gemeinde Hof Oberkirch (EGHO) und der Christlichen Schule Linth (CSL) zu Fehlver­hal­ten in der Ver­gan­gen­heit bestätigt die ersten Erken­nt­nisse von Anfang Jahr. Die unab­hängi­gen Recht­san­wälte machen deut­lich: «Aus Sicht des Unter­suchung­steams beste­ht jeden­falls kein Anlass, an der Aufrichtigkeit der heuti­gen Führungs­gremien zu zweifeln.» Bere­its im Jan­u­ar 2022 berichteten die EGHO und die CSL, dass es vor allem in der Zeit bis 2002 in bei­den Vorgän­gere­in­rich­tun­gen zu seel­is­ch­er und kör­per­lich­er Gewalt einzel­ner ehe­ma­liger Lehrer und Gemein­demit­glieder gegenüber Kindern und Jugendlichen gekom­men ist. Darüber hin­aus gibt es Hin­weise auf zwei sex­uelle Miss­brauchs­fälle Ende der 1990er Jahre durch ehe­ma­lige Vertreter der Schule und andere Per­so­n­en, die früher zum Umfeld der Kirchenge­meinde zählten, sowie einen Fall sex­uellen Miss­brauchs unter zwei ehe­ma­li­gen Schülern. Wie bere­its im Jan­u­ar berichtet, agierten die Ver­ant­wortlichen nach Ansicht der Psy­cholo­gen in einem von ihnen geschaf­fe­nen kon­spir­a­tiv­en Umfeld, bei dem darauf geachtet wurde, dass nicht jed­er sah, was passierte. Ver­ant­wortliche der EGHO und der CSL haben alle Betrof­fe­nen per­sön­lich um Verzei­hung gebeten und unter­strichen, dass die Gremien der EGHO und der CSLzur Ver­ant­wor­tung aus der Ver­gan­gen­heit der Vorgän­gere­in­rich­tun­gen ste­hen. Wen­ngle­ich das Leid nicht ungeschehen gemacht wer­den kann, so wollen bei­de Insti­tu­tio­nen das Unrecht trans­par­ent und vor allem, soweit dies möglich ist, wiedergut­machen. Der im Jan­u­ar 2022 angekündigte 9‑Punkte Plan wurde bere­its weitest­ge­hend umge­set­zt. Dieser bein­hal­tete die Zusage für Unter­stützung von Betrof­fe­nen sowie die Ein­rich­tung ein­er unab­hängi­gen Ombudsstelle für Gemein­demit­glieder, Schü­lerin­nen und Schüler sowie Eltern. Die Lehren aus dem Schluss­bericht sollen dazu beitra­gen, dass solch ein Fehlver­hal­ten in der Kirche und an der Schule nicht mehr möglich ist. Aus Sicht des Unter­suchung­steams beste­ht kein Anlass, an der Aufrichtigkeit der heuti­gen Führungs­gremien zu zweifeln. Darüber hin­aus kom­men die unab­hängi­gen Anwälte nach Durch­sicht aller Unter­la­gen unter anderem zu dem Schluss, dass keine Anhalt­spunk­te dafür vor­liegen, dass die Schule im Rah­men ihrer Berichter­stat­tung an die Auf­sichts­be­hör­den geset­zliche Pflicht­en ver­let­zt haben kön­nte oder nicht kooperiert hätte.

Vor dem Hin­ter­grund südafrikanis­ch­er Berichte über Ver­fehlun­gen in der Kwa­siz­a­ban­tu Mis­sion (KSB) tren­nte sich die Mis­sion Kwa­siz­a­ban­tu Schweiz (MKS) 2019 voll­ständig ab und nahm den neuen Namen Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch (EGHO) als Zeichen der Dis­tanzierung von der KSB an. Gle­ichzeit­ig erfol­gte auch die Umbe­nen­nung der Schule von Domi­no Servite Schule (DSS) in Christliche Schule Linth (CSL). Im Zuge dessen kam es in der Schweiz zu ein­er Abspal­tung und Grün­dung der neuen Mis­sion Kwa­siz­a­ban­tu Schweiz, Wild­haus (SG), von der sich die EGHO dis­tanziert. Im Vor­jahr hat­ten die Leitung der EGHO und der CSL dann auf der Basis eines Vorschlags aus dem Früh­jahr 2021 beschlossen, eine unab­hängige Unter­suchung einzuleit­en. Ziel ist, die Geschichte bei­der Ein­rich­tun­gen vor und nach 2019 unvor­ein­genom­men und vor­be­halt­los durch unab­hängige Instanzen aufzuar­beit­en. Im Mit­telpunkt der Unter­suchung stand die Frage, ob es auch in der Schweiz­er Kirchenge­meinde vor der Tren­nung von der KSB Mis­sion zu Ver­fehlun­gen gekom­men ist. Die Unter­suchung stand unter der Leitung des ehe­ma­li­gen Bun­desrichters und heuti­gen Part­ners der Recht­san­walt­skan­zlei Capt Zollinger, Niklaus Ober­holz­er, und seines Büropart­ners David Zollinger. Sie führten und bew­erteten den Prozess im Rah­men ein­er exter­nen, unab­hängi­gen Unter­suchung. Niklaus Ober­holz­er und David Zollinger hat­ten Zugang zu allen alten und neuen Akten erhal­ten. Darüber hin­aus wur­den die ehe­ma­li­gen Schü­lerin­nen und Schüler oder Mit­glieder der Kirche angeschrieben, die sich unter dem Schutz der ther­a­peutis­chen Schweigeplicht bis Mitte Dezem­ber an die unab­hängige Prax­is­ge­mein­schaft für Psy­chother­a­pie und psy­chol­o­gis­che Beratung von Daniel und Regi­na Zwik­er wegen möglich­er beobachteter oder erfahren­er Ver­fehlun­gen wen­den kon­nten.

Keine geset­zlichen Pflichtver­let­zun­gen der Schule fest­gestellt

Im Schluss­bericht kom­men die unab­hängi­gen Anwälte nach einge­hen­der kri­tis­ch­er Prü­fung aller Unter­la­gen unter anderem zu dem Schluss, dass keine Anhalt­spunk­te dafür vor­liegen, dass die Schule im Rah­men ihrer Berichter­stat­tung an die Auf­sichts­be­hör­den geset­zliche Pflicht­en ver­let­zt haben kön­nte oder nicht kooperiert hätte. Die Schule wurde von den staatlichen Auf­sichtsin­stanzen nach den mass­geben­den geset­zlichen Vor­gaben laufend begleit­et, vis­i­tiert und über­prüft. Mit Aus­nahme eines Bewil­li­gungsentzugsver­fahrens Ende der 1990er, beziehungsweise anfangs der 2000er Jahre gab es von Seit­en der staatlichen Auf­sichts­be­hör­den keine wesentlichen Bean­stan­dun­gen. Soweit unter­ge­ord­nete Män­gel vorhan­den waren, wur­den diese umge­hend bere­inigt.

Im Rah­men der Unter­suchung wur­den alle ehe­ma­li­gen Schü­lerin­nen und Schüler oder Mit­glieder der Kirche zunächst schriftlich nach möglichen beobachteten oder erfahre­nen Ver­fehlun­gen befragt. Ins­ge­samt wur­den 493 Per­so­n­en angeschrieben. 58 Per­so­n­en melde­ten sich bei der unab­hängi­gen Meldestelle und schilderten ihre Erfahrun­gen. 49 Rück­mel­dun­gen betrafen die Schule beziehungsweise das frühere Inter­nat. Neun Per­so­n­en waren nur mit der Kirchenge­meinde ver­bun­den.

Ver­fehlun­gen vor allem bis 2002

Die Rück­mel­dun­gen betrafen ver­schiedene For­men des Miss­brauchs: 57,5 Prozent der Rück­mel­dun­gen bezo­gen sich auf psy­chis­chen oder religiösen Miss­brauch; in 20,9 Prozent der Rück­mel­dun­gen war von kör­per­lichem Miss­brauch die Rede. Die Angst vor kör­per­lich­er Strafe habe jeden­falls bis 2002, als der Verzicht auf Kör­per­strafen von der Schule erk­lärt wurde, eine grosse Rolle gespielt. Gehor­sam sei nach Ansicht der Psy­chother­a­peuten das ober­ste Gebot gewe­sen. Die Bestra­fung sei in ver­schiede­nen For­men erfol­gt: Stube­nar­rest, ein bis drei Tage Essensentzug, Ohrfeigen, Schläge aller Art. Unter Hin­weis auf Textstellen im Alten Tes­ta­ment sei in Predigten auf die wichtige Bedeu­tung kör­per­lich­er Strafen als Erziehungsmit­tel hingewiesen wor­den.

13,4 Prozent der Mel­dun­gen bezo­gen sich auf jede Art von sex­uellem Miss­brauch, der auch sub­tilere For­men wie etwa das Ausziehen der Klei­der bei «Züch­ti­gungsritualen» oder das über­mäs­sige Explo­ri­eren sex­ueller The­men im Rah­men der Seel­sorge umfasste. Wie bere­its im Jan­u­ar kom­mu­niziert, informierten zwei ehe­ma­lige Schü­lerin­nen von wieder­holter sex­ueller Gewalt Ende der 1990er Jahre durch ehe­ma­lige Vertreter der Schule und andere Per­so­n­en, die früher zum Umfeld der Kirchge­meinde zählten. Bei dem anderen Fall Ende der 1990er Jahre soll es sich um wieder­holte sex­uelle Gewalt zwis­chen zwei Schülern gehan­delt haben. Evi­dent war darüber hin­aus das Fehlver­hal­ten von Seit­en ein­er ehe­ma­li­gen Lehrper­son in den Nuller­jahren mit sex­uellen Gren­zver­let­zun­gen gegenüber Schü­lerin­nen. 8,2 Prozent der Mel­dun­gen hat­ten die wirtschaftliche Aus­beu­tung zum Gegen­stand. Mehrfach­nen­nun­gen waren möglich.

In zeitlich­er Hin­sicht bezo­gen sich die meis­ten Mel­dun­gen der ehe­ma­li­gen Schüler und Schü­lerin­nen auf Vor­fälle, die sich zur Zeit des ehe­ma­li­gen Präsi­den­ten des dama­li­gen Mis­sion­swerks

Kwa­siz­a­ban­tu Schweiz und Domi­no Servite Schule von 1995 bis 2002 ereignet hat­ten. Mit dessen Abset­zung im Jahr 2002 nahm die Häu­figkeit der Rück­mel­dun­gen und ins­beson­dere die Inten­sität der geschilderten Gren­zver­let­zun­gen und Miss­bräuche mas­siv ab. Kör­per­liche Züch­ti­gun­gen wur­den nach 2003 nicht mehr genan­nt.

Die psy­chol­o­gis­che Prax­is­ge­mein­schaft fasst ihre Aus­führun­gen zu den von Betrof­fe­nen geschilderten religiösen Gren­zver­let­zun­gen dahinge­hend zusam­men, dass in der MKS und der DSS eine «The­olo­gie der Angst» geherrscht habe.

Wie bere­its im Jan­u­ar kom­mu­niziert, macht­en die Aus­sagen der Betrof­fe­nen deut­lich, dass die Ver­ant­wortlichen in einem von ihnen geschaf­fen kon­spir­a­tiv­en Umfeld agierten, bei dem darauf geachtet wurde, dass nicht jed­er sah, was passierte. Das Ver­trauensver­hält­nis von Seel­sorg­ern zu Kindern und Gemein­demit­gliedern wurde in den geschilderten Fällen miss­braucht. Die Infor­ma­tio­nen der Betrof­fe­nen zeigen, dass der religiöse Miss­brauch ver­let­zte, tief verun­sicherte und kri­tis­che Fra­gen ver­hin­derte.

Glaub­haftigkeit der Aus­sagen

Die Würdi­gung der Gespräch­spro­tokolle der psy­chol­o­gis­chen Prax­is­ge­mein­schaft zeigt nach Aus­sagen der Juris­ten ein­drück­lich auf, dass das ide­ol­o­gis­che Grundge­bäude der KSB, mit welch­er die MKSBS und die DSS seit ihrer Grün­dung bis zu der im Som­mer 2019 vol­l­zo­ge­nen Tren­nung eng ver­bun­den waren, eine wichtige Rolle im Gemeinde- und Schu­lall­t­ag spielte. Die von der KSB vertretene Lehre führte im All­t­ag der Schule und der Gemeinde zu Gren­züber­schre­itun­gen und teil­weise schw­eren Miss­bräuchen in religiös­er, psy­chis­ch­er, kör­per­lich­er und sex­ueller Hin­sicht.

Im Schluss­bericht hal­ten die unab­hängi­gen Juris­ten fest, dass die Rück­mel­dun­gen zunächst nur die sub­jek­tive Sicht der Betrof­fe­nen wiedergeben. Die Prax­is­ge­mein­schaft Daniel und Regi­na Zwik­er hat diese Aus­sagen der Betrof­fe­nen ent­ge­gengenom­men, ohne sie zu hin­ter­fra­gen oder im Hin­blick auf deren Glaub­haftigkeit zu über­prüfen. Aus Sicht der Juris­ten wäre es deshalb ver­fehlt, die in der Würdi­gung der Gespräch­spro­tokolle der Gemein­schaft­sprax­is wiedergegeben Rück­mel­dun­gen als fest­ste­hende Tat­sachen zu werten. Ander­seits spricht «viel für die Glaub­haftigkeit der Aus­sagen der Betrof­fe­nen, so ins­beson­dere die teil­weise sehr aus­geprägten Realkri­te­rien.»

Da sich die erhobe­nen Vor­würfe vor allem auf die Zeit vor 2002 beziehen, kön­nen diese nach Ansicht der Juris­ten weit­ge­hend nicht mehr direkt den heute für Kirchenge­meinde und Schule ver­ant­wortlichen Per­so­n­en ange­lastet wer­den.

Beken­nt­nis zur Schaf­fung von Trans­parenz und zur radikalen Neuaus­rich­tung Der Schluss­bericht betont: «Die Reak­tion der ver­ant­wortlichen Führungsper­so­n­en und die von ihnen teil­weise bere­its umge­set­zten, teil­weise erst in Aus­sicht genomme­nen Mass­nah­men bele­gen, dass es Gemeinde und Schule mit ihrem Beken­nt­nis zur Schaf­fung von Trans­parenz im Hin­blick auf die Ver­gan­gen­heit und ein­er radikalen Neuaus­rich­tung für die Zukun­ft ernst ist». Aus den Reak­tio­nen von EGHO und CSL zu den ersten Erken­nt­nis­sen der Unter­suchung gehe her­vor, wie erschüt­tert die heuti­gen Leitungs­gremien sind. «Sie ver­hehlen nichts, ste­hen zu ihrer Ver­ant­wor­tung aus der Ver­gan­gen­heit und bit­ten die von Gewalt und Miss­bräuchen Betrof­fe­nen in aller Form um Entschuldigung für das Leid, das ihnen ange­tan wurde. Aus Sicht des Unter­suchung­steams beste­ht jeden­falls kein Anlass, an der Aufrichtigkeit der heuti­gen Führungs­gremien zu zweifeln», so die Recht­san­wälte Niklaus Ober­holz­er und David Zollinger.

«Mit Scham und Entset­zen haben wir den Schluss­bericht der Recht­san­wälte Niklaus Ober­holz­er und David Zollinger zur unab­hängi­gen Unter­suchung über Ver­fehlun­gen in der Kirchenge­meinde und der Schule zur Ken­nt­nis genom­men. Wir sind dankbar für die geleis­tete Arbeit und Offen­heit der unab­hängi­gen Juris­ten und der unab­hängi­gen Prax­is­ge­mein­schaft für Psy­chother­a­pie und psy­chol­o­gis­che Beratung in Bern. Uneingeschränk­te Trans­parenz ist die Basis für die Zukun­ft. Wir haben per­sön­lich die Betrof­fe­nen um Verzei­hung gebeten und zum Dia­log ein­ge­laden. Wir möchte auch an dieser Stelle nochmals um Verzei­hung bit­ten. Jed­er von uns, der in der jün­geren Ver­gan­gen­heit Ver­ant­wor­tung über­nom­men hat oder heute Ver­ant­wor­tung trägt, ist erschüt­tert über das Leid, das den Men­schen ange­tan wurde. Wir haben Zeichen zu lange nicht wahrgenom­men und die Betrof­fe­nen allein gelassen. Wir haben uns zu schnell mit ein­fachen Antworten und Erk­lärun­gen zufriedengegeben. Das war falsch. Wir bedauern dies aus tief­stem Herzen», so Oth­mar Vos­er, Präsi­dent der EGHO bis Früh­jahr 2022.

Konkret hat­ten Kirchenge­meinde und Schule neun Mass­nah­men beschlossen:

  1. Alle Gemein­de­v­er­ant­wortlichen der EGHO, der Vor­stand des Trägervere­ins der CSL und der Schul­rat der CSL sind von ihren Ämtern zurück­ge­treten. Die Wahlen der neuen Gremien wur­den abgeschlossen. Die entsprechen­den Änderun­gen in den Reg­is­tern wur­den beziehungsweise wer­den beantragt. Zuvor hat­te sich die Gemeinde eine neue Struk­tur gegeben. Inter­essierte müssen nun eine formelle Mit­glied­schaft beantra­gen. Die Ver­ant­wortlichen der Gemeinde wur­den erst­mals direkt von den Mit­gliedern gewählt.
  2. Sämtliche Lehrper­so­n­en, die in irgen­dein­er Weise durch Unter­las­sung oder aktives Zutun Ver­ant­wor­tung für die Miss­bräuche tra­gen, sind heute nicht mehr an der CSL tätig.
  3. Die CSL bietet zur Präven­tion von Miss­brauch im Rah­men der Lehrerfort­bil­dung geeignete Inhalte an und wird darüber hin­aus bei Neue­in­stel­lun­gen von Lehrper­so­n­en ein aus­führlich­es Assess­ment durch­führen
  4. Die zuständi­gen Behör­den wur­den über die Erken­nt­nisse der Unter­suchung und die Verän­derun­gen sowie Mass­nah­men informiert.
  5. Ehe­ma­lige Ver­ant­wortliche der Gemeinde wie auch der Schule haben bei allen Betrof­fe­nen von Miss­brauch oder gren­züber­schre­i­t­en­dem Ver­hal­ten in per­sön­lichen Briefen in aller Form offiziell für das ihnen ange­tane Leid um Entschuldigung gebeten.
  6. Der Dia­log mit den Betrof­fe­nen soll weit­erge­führt wer­den. EGHO und CSL haben den Betrof­fe­nen direk­te Gespräche ange­boten.
  7. Wenn Hil­fe benötigt wird, deren Kosten nicht von Drit­ten erstat­tet wer­den, wer­den diese über­nom­men. Es wird unbürokratis­che Unter­stützung in beson­deren Fällen ange­boten. Dafür wurde ein Prozess unter Ein­bindung ein­er unab­hängi­gen Exper­tin entwick­elt, der den Betrof­fe­nen in geeigneter Weise mit­geteilt wird.
  8. EGHO und CSL fördern eine Kul­tur der Offen­heit. Dazu wurde eine unab­hängige Ombudsstelle für Gemein­demit­glieder ein­gerichtet. Die Schü­lerin­nen und Schüler sowie Eltern der CSL wer­den über eine Ombudsstelle der Schule zu Beginn des neuen Schul­jahrs 2022/23 informiert.
  9. EGHO und CSL haben mit ihren Rechts­ber­atern mögliche rechtliche Schritte gegen Ver­ant­wortliche im Zusam­men­hang mit den ange­führten Ver­fehlun­gen geprüft.  Das Unter­suchung­steam hat diese Frage in genereller Hin­sicht verneint.

Die Juris­ten hal­ten grund­sät­zlich im Schluss­bericht fest, dass «die vor­liegende Unter­suchung nicht zum Ziel hat, indi­vidu­ell-konkrete Einzel­hand­lun­gen unter rechtlichen Gesicht­spunk­ten aufzuar­beit­en. Autori­ta­tive und damit rechtsverbindliche Fest­stel­lun­gen über ein absichtlich­es oder fahrläs­siges wider­rechtlich­es Ver­hal­ten sowie eines daraus resul­tieren­den Schadens (vgl. Art. 41 OR) bzw. über tatbe­standsmäs­siges, rechtswidriges und schuld­haftes Ver­hal­ten im Sinne des Strafrechts kann im konkreten Einzelfall nur ein Gericht tre­f­fen. Den von einem möglichen Schaden oder ein­er möglichen Straftat betrof­fe­nen ehe­ma­li­gen Schülern und Schü­lerin­nen oder Gemein­demit­gliedern ste­ht es offen, so die unab­hängi­gen Juris­ten, bei den dafür vorge­se­henen Instanzen in einem dafür vorge­se­henen Ver­fahren ein entsprechen­des Ver­fahren in die Wege zu leit­en.»

Über die Christliche Schule Linth (CSL)
Die Christliche Schule Linth, die sich 2019 als Zeichen der ein­deuti­gen Dis­tanzierung von der KSB den heuti­gen Namen gegeben hat, ist eine vom Bil­dungsrat des Kan­tons St. Gallen bewil­ligte Pri­vatschule. Die CSL bietet vom Kinder­garten bis zur 9. Klasse päd­a­gogis­chen Unter­richt für aktuell rund 40 Schü­lerin­nen und Schüler an. Sie basiert auf bib­lis­ch­er Grund­lage und pflegt die christlichen Werte. Ihr Unter­richt basiert auf dem Lehrplan Volkss­chule des Kt. St. Gallen. Die Schule finanziert sich über Schul­gelder und Spenden. www.cslinth.ch

Über die Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch (EGHO)
Die Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch (EGHO) ist eine unab­hängige Freikirche. Sie stellt sich auf die Grund­lage des Evan­geli­ums von Jesus Chris­tus, wie es in der Heili­gen Schrift gegeben, in den Beken­nt­nis­sen der Ref­or­ma­tion bezeugt und in der Glaubens­ba­sis der Europäis­chen Evan­ge­lis­chen Allianz (EEA) ver­fasst ist. Die Gemeinde finanziert sich über Spenden und umfasst rund 150 Mit­glieder. Anfang 2019 hat­te sich die EGHO, Kalt­brunn, nach Bekan­ntwer­den von Kor­rup­tions- und Miss­brauchsvor­wür­fen, von der evan­ge­likalen Mis­sion­s­ge­mein­schaft KSB in Südafri­ka getren­nt. Im Zuge dessen kam es in der Schweiz zu ein­er Abspal­tung und Grün­dung der Mis­sion Kwa­siz­a­ban­tu Schweiz, Wild­haus (SG), von der sich die EGHO dis­tanzierte. www.egho.ch

Inter­essierte kön­nen den Schluss­bericht der unab­hängi­gen Unter­suchung über die Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch und die Christliche Schule Linth per mail (untersuchungsbericht@mail.ch) anfordern.

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