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Strafverfahren der Staatsanwaltschaft St. Gallen eingestellt

Feb. 19, 2026

Infor­ma­tion                                                                                                            Kalt­brunn, 19. Feb­ru­ar 2026

Die Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch (EGHO) und die Christliche Schule Linth (CSL) haben von
der Ein­stel­lung des Strafver­fahrens der Staat­san­waltschaft St. Gallen Ken­nt­nis genom­men. Der
Tatvor­wurf ist ent­fall­en. Eine recht­skräftige Ein­stel­lungsver­fü­gung kommt einem freis­prechen­den
Endentscheid gle­ich (Art. 320 Abs. 4 StPO). Damit wur­den die let­zten offe­nen Fra­gen aus der von
EGHO und CSL im Jahr 2021 angestosse­nen unab­hängi­gen Unter­suchung zu Fehlver­hal­ten in der
Ver­gan­gen­heit beant­wortet. Diese Unter­suchung hat­te im Schluss­bericht vom Juli 2022 erst­mals
über mögliche Verge­wal­ti­gun­gen berichtet. Die Staat­san­waltschaft hat­te auf dieser Basis erste
Ermit­tlun­gen aufgenom­men. Nach­dem diese zwis­chen­zeitlich eingestellt wur­den, wur­den die
Ermit­tlun­gen nach Ausstrahlung von SRF-TV-Beiträ­gen im Herb­st 2023 wieder aufgenom­men. Nun
haben sowohl die Staatswirtschaftliche Kom­mis­sion des Kan­tons im Mai 2025 als auch jet­zt die
Staat­san­waltschaft St. Gallen den Schluss­bericht der Aufar­beitung in Kalt­brunn bestätigt.

 

 

«Wir sind erle­ichtert, dass nun die ganzen Ver­fahren nach so langer Zeit zum Abschluss gekom­men
sind. Wir woll­ten die volle Aufk­lärung, die wir nun nach rund vier Jahren erhal­ten haben. Ungeachtet
dessen bedauern wir auch heute zutief­st das Unrecht, das ein­er Rei­he von Schü­lerin­nen und
Schülern ange­tan wurde. Mit den 2022 und 2023 umge­set­zten umfassenden Mass­nah­men haben wir
die Basis dafür gelegt, dass sich die Ver­fehlun­gen nicht mehr wieder­holen kön­nen. Die steigen­den
Schülerzahlen bestärken uns, dass es richtig war, alles auf den Tisch zu leg­en und sich neu
aufzustellen», erk­lärt Josua Haus­mann, Präsi­dent der Christlichen Schule Linth. Zusam­men mit der
Evan­ge­lis­chen Gemeinde Hof Oberkirch hat er von der Ein­stel­lungsver­fü­gung der Staat­san­waltschaft
St. Gallen Ken­nt­nis genom­men. Die Schule, die im Ermit­tlungsver­fahren Zeuge und nicht
Beschuldigte waren, haben mehrmals öffentlich unter­strichen, dass sie es begrüssen, wenn die
Staat­san­waltschaft in dieser Angele­gen­heit ermit­teln würde. Die Staat­san­waltschaft kon­nte nun nach
ein­er langjähri­gen Unter­suchung fest­stellen, dass sich der ursprünglich vorhan­dene Anfangsver­dacht
nicht erhärtet und damit der Tatvor­wurf ent­fall­en ist. Schon im Mai 2025 hat­te der Regierungsrat des
Kan­tons St. Gallen fest­gestellt: Der Staatswirtschaftlichen Kom­mis­sion wurde nachvol­lziehbar
dargelegt, dass die staatlichen Auf­sichts­be­hör­den die dama­lige Domi­no Servite Schule (DSS) in
Kalt­brunn entsprechend den geset­zlichen Vor­gaben regelmäs­sig begleit­et, besucht und über­prüft
haben.

 

 

«Freis­prechen­den Endentscheid»
Gemäss Akten ist die Staat­san­waltschaft im Ver­fahren allen denkbaren Hin­weisen nachge­gan­gen. Im
Rah­men der Unter­suchun­gen wur­den zahlre­iche Zeug­in­nen und Zeu­gen ein­ver­nom­men sowie alle
rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen und Spuren umfassend abgek­lärt. Auch nach diesen inten­siv­en
Abklärungsar­beit­en ergaben sich keine Anhalt­spunk­te für ein straf­bares Ver­hal­ten. Es kon­nte kein
Tatbe­stand fest­gestellt wer­den, der eine strafrechtliche Weit­er­ver­fol­gung recht­fer­ti­gen würde. Für
die Ein­stel­lungsver­fü­gung der Staat­san­waltschaft vom 15. Jan­u­ar 2026 gibt es zwei Gründe: Es gab
wider­sprüch­liche Aus­sagen der Zeu­g­in, so dass man nicht klären kon­nte, wer Täter sein soll. So hält
die Staat­san­waltschaft in der Schlussver­fü­gung fest: «Die Ermit­tlun­gen zeigten wider­sprüch­liche
Erken­nt­nisse zur per­so­n­en­be­zo­ge­nen Fes­tle­gung ein­er möglichen Täter­schaft (…), die den
beste­hen­den Ver­dacht entkräfteten.» Darüber hin­aus ist bei unter­sucht­en möglichen Delik­ten eine
Ver­jährung einge­treten. Josua Haus­mann: «Die staat­san­waltschaftliche Ermit­tlun­gen haben keine
neuen Erken­nt­nisse gebracht. Dabei hat die Staat­san­waltschaft ihre Arbeit gründlich gemacht und
zahlre­iche Ein­ver­nah­men vorgenom­men. Alles stand schon im Schluss­bericht von 2022.» Die
recht­skräftige Ein­stel­lungsver­fü­gung kommt einem freis­prechen­den Endentscheid gle­ich, wie die
Staat­san­waltschaft St. Gallen schreibt.

 

 

Über die Christliche Schule Linth (CSL)
Die Christliche Schule Linth ist eine vom Bil­dungsrat des Kan­tons St. Gallen bewil­ligte Pri­vatschule.
Die CSL bietet vom Kinder­garten bis zur 9. Klasse päd­a­gogis­chen Unter­richt an. Sie basiert auf
bib­lis­ch­er Grund­lage und pflegt die christlichen Werte. Ihr Unter­richt basiert auf dem Lehrplan
Volkss­chule des Kan­tons St. Gallen.
Über die Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch (EGHO)
Die Evan­ge­lis­che Gemeinde Hof Oberkirch (EGHO) ist eine unab­hängige Freikirche. Sie stellt sich auf
die Grund­lage des Evan­geli­ums von Jesus Chris­tus, wie es in der Heili­gen Schrift gegeben, in den
Beken­nt­nis­sen der Ref­or­ma­tion bezeugt und in der Glaubens­ba­sis der Europäis­chen Evan­ge­lis­chen
Allianz (EEA) ver­fasst ist.

 

 

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